AGV - Arbeitsgebiete
Tarifpolitik
Zu den Kernaufgaben des AGV zählt die Gestaltung der Tarifpolitik für die keramische Industrie. In Flächentarifverträgen werden die Arbeitsbedingungen geregelt. Dabei setzt der AGV auf sachorientierte Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite.
Die Tarifautonomie wird im Kernbereich durch Artikel 9 Absatz 3 GG verfassungsrechtlich geschützt und ist ein wichtiges Element für die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Der AGV ist Mitglied des Bundesverbandes Keramische Industrie e.V. und wirkt in dessen sozial- bzw. tarifpolitischen Gremien mit.