VKI - Arbeitsgebiete

Arbeitssicherheit

Die Straffung des Regelwerkes in der Arbeitssicherheit stellt seit einigen Jahren für unsere Mitgliedsunternehmen eine große Herausforderung dar. Diese unter dem Begriff „Deregulierung“ zusammengefassten Aktivitäten staatlicher Stellen und der Berufsgenossenschaften werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen und werden zudem beeinflusst durch internationale Normung, wenn es um die sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen und Anlagen geht. Einerseits verschafft die Deregulierung den Unternehmen Freiräume, da starre Vorschriften nur noch für spezielle Fälle aufrechterhalten werden sollen; über das Werkzeug der Gefährdungsbeurteilung soll stattdessen eine dem Risiko angemessene Festlegung von Schutzmaßnahmen erfolgen. Andererseits entstehen daraus aber Verpflichtungen für Unternehmen, die damit beginnen, dass von qualifizierten Personen für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird und die darin festgelegten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden; dazu gehören noch die Wirkungskontrolle und eine entsprechende Dokumentation.

Der VKI hält Kontakt zu wichtigen politischen Entscheidungsträgern und bringt sich in die entsprechenden Arbeitskreise national sowie auf europäischer Ebene ein, um die Ausgestaltung des Regelwerkes „umsetzungsfreundlich“ für unsere Mitgliedsunternehmen zu machen. Durch die frühzeitige Information über Neuerungen, die Bereitstellung von Arbeitshilfen oder die Anregung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedsunternehmen will der VKI eine Implementierung erreichen, die das Kerngeschäft möglichst wenig beeinflusst.

Beispielsweise konnten wir durch unser Engagement im Europäischen Sozialen Dialog Quarz erreichen, dass unser hoher nationaler Standard des Schutzes der Beschäftigten vor Quarzfeinstaub-Exposition nicht durch überzogene EU-Vorgaben ersetzt wird, die in der Praxis nicht umsetzbar wären. Da Quarz ein wesentlicher Bestandteil der meisten Keramiken ist, profitiert fast jedes Mitgliedsunternehmen davon.