FSKI - Arbeitsgebiete
Umwelt und Energie
Die Aktivitäten des Europaparlamentes im Umweltschutz beeinflussen seit vielen Jahren in zunehmendem Maß die nationale Umweltgesetzgebung. Dabei vollzieht sich momentan ein Wandel; Nachhaltigkeit ist das Schlagwort, das sich durch alle Medienbereiche (Luft, Wasser, Boden, Abfall) der Umweltpolitik zieht. Die Verbesserung der Effizienz des Verbrauches von Rohstoffen, Wasser, Energie usw. ist dabei eine der Leitstrategien der EU unter dem Dach der Nachhaltigkeit. Klimaschutz, d.h. die Verringerung der CO2-Emissionen aus Verbrennungs- und Produktionsprozessen, ist ein weiterer Baustein der europäischen Umweltpolitik. Bisher als Teil des Verbraucherschutzes behandelt, sind die neuen europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP nun zu einem Teil der Umweltpolitik geworden. Diese Verordnungen regeln alle wichtigen Bereiche im Umgang mit Chemikalien, von der Klassifizierung, über Kennzeichnung, Datenermittlung, Registrierung, Informationsweitergabe bis hin zur Verpackung; sogar Zulassung, Beschränkung oder Verbot von besonders gefährlichen Stoffen sind EU einheitlich geregelt.
Der BVKI hält Kontakt zu wichtigen politischen Entscheidungsträgern und bringt sich in die entsprechenden Arbeitskreise national sowie auf europäischer Ebene ein, um die Ausgestaltung der Umweltgesetzgebung „umsetzungsfreundlich“ für unsere Mitgliedsunternehmen zu machen. Durch die frühzeitige Information über Neuerungen, die Bereitstellung von Arbeitshilfen oder die Anregung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedsunternehmen will der BVKI eine Implementierung erreichen, die das Kerngeschäft möglichst wenig beeinflusst.
Beispielsweise konnten wir durch unsere Mitarbeit in einer europäischen Arbeitsgruppe erreichen, dass sich das BREF Keramik, ein europäischer Leitfaden für die Genehmigungserteilung im Immissionsschutzrecht, an den Grenzwerten der deutschen Technischen Anleitung Luft orientiert. Dadurch ist die Basis geschaffen, dass unser hoher nationaler Standard auch auf europäischer Ebene angewendet und die Wettbewerbsverzerrung gegenüber Keramikherstellern im europäischen Ausland verringert wird.