BVKI - Arbeitsgebiete

Tarifpolitik

Zu den Kernaufgaben des BVKI zählt die Gestaltung der Tarifpolitik für die keramische Industrie. In Flächentarifverträgen werden die Arbeitsbedingungen geregelt. Dabei setzt der BVKI auf sachorientierte Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite.

Die Tarifautonomie wird im Kernbereich durch Artikel 9 Absatz 3 GG verfassungsrechtlich geschützt und ist ein wichtiges Element für die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Der BVKI ist Mitglied in der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und arbeitet dort in allen wichtigen Ausschüssen mit.